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Untermiete (Schweiz)

05.05.2012 @ 18:26, Aka,

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Die Untermiete ist ein entgeltliches Rechtsgeschäft, bei dem ein Mieter einer Sache, diese Sache an eine andere Person weitervermietet. Dabei geht der Untermieter keine vertragliche Beziehung mit dem Eigentümer/Hauptvermieter ein. Jedoch ist eine Untermiete nur möglich, wenn ein Hauptmietverhältnis besteht.

Seit der Einführung des neuen Mietrechts im Jahre 1990 ist die Untermiete in der Schweiz grundsätzlich erlaubt. Dabei benötigt der Mieter gemäss Art. 262 Abs.1 OR der Zustimmung des Vermieters zur Untermiete. Die Vermieterschaft kann diese Zustimmung zur Untervermietung nur in drei Fällen verweigern (vgl. Art. 262 Abs. 2 OR). Vermietet ein Mieter ohne Zustimmung des Vermieters unter, können eine Schadenersatzpflicht und auch ein ausserordentliches Kündigungsrecht des Vermieters begründet werden.

Wie bei der Miete ist auch die Untermiete bei beweglichen Sachen und unbeweglichen Sachen (Immobilien) möglich. In der Regel werden Mietverträge und Untermietverträge über Wohnraum und Geschäftsraum abgeschlossen. In der Schweiz ist vor allem die Untervermietung von (möbliertem) Wohnraum interessant. Denn mit einer vergleichsweise sehr niedrigen Leerstandsquote von knapp 1 %[http://www.wuestundpartner.com/studien_reports/immobilienmarkt_schweiz/dokumente/immobilienmarkt_schweiz_11_4_dt.pdf Immobilienmarkt Schweiz 2011/4]. Website des Beratungsunternehmens Wüst & Partner. Abgerufen am 29. November 2011. ist der Wohnungsmarkt hier durch ein knappes Angebot und eine hohe Nachfrage geprägt.

Vermietet ein Wohnungsmieter seine Wohnung unter, kann er längere berufliche oder private Abwesenheiten realisieren, ohne weiterhin den Mietzins selbst zahlen oder die eigene Wohnung gar aufgeben zu müssen. Die Untermiete von Wohnraum hat sich auch in der Schweiz zu einem Institut entwickelt, das die Aufrechterhaltung oder Steigerung der gesellschaftlichen Mobilität und Flexibilität fördert. Sie ist damit zugleich ein markanter Trend im Kontext der allgemein zunehmenden Globalisierung.

Dementsprechend gibt es verschiedene Unternehmen, die sich mit verschiedenen Geschäftsmodellen im Bereich der Untervermietung von Wohnraum spezialisiert haben. Das grösste ist die im Jahre 1992 als Einzelfirma gegründete UMS AG Untermietservice Schweiz. Dabei konzentriert sich die UMS AG auf die Vermittlung von befristeten, möbliertem Wohnraum und die Beratung bezüglich der Untermiete.

Weblinks


* [http://www.admin.ch/ch/d/sr/220/a262.html Wortlaut Art. 262 OR]

Literatur


* David Lachat, Daniel Stoll, Andreas Brunner: Mietrecht für die Praxis. 5. Auflage. 2002, {{Falsche ISBN|3-907009-3}}, S. 407–429.

Einzelnachweise

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Kategorie:Recht (Schweiz)

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