Navigation


Grundsteuergesetz

08.02.2012 @ 11:25, Acky69,

{{Infobox Gesetz
| Titel=Grundsteuergesetz
| Kurztitel=
| Abkürzung=GrStG
| Art=Bundesgesetz
| Geltungsbereich=Bundesrepublik Deutschland
| Rechtsmaterie=Steuerrecht
| FNA=611-7
| DatumGesetz=7. August 1973 (BGBl. I S. 965)
| Inkrafttreten=12. August 1973
| Neubekanntmachung=
| Neufassung=
| InkrafttretenNeufassung=
| LetzteÄnderung=Art. 38 G vom 19. Dezember 2008
(BGBl. I S. 2794, 2844)
| InkrafttretenLetzteÄnderung=1. Januar 2008
(Art. 39 Abs. 5 G vom
19. Dezember 2008)
| Außerkrafttreten=
| GESTA=

}}

Das Grundsteuergesetz ermächtigt in Deutschland die Gemeinden, auf die in ihrem Gebiet liegenden bebauten, unbebauten und landwirtschaftlich genutzten Grundstücke Grundsteuern zu erheben. Die Grundsteuer ist neben der Gewerbesteuer die wichtigste Steuer, die direkt den Gemeinden zufließt. Sie trägt im erheblichen Maße zur Finanzierung der Gemeindehaushalte bei.

Das Grundsteueraufkommen in Deutschland betrug im Jahr 2009 ca. 10,9 Milliarden Euro.

Das Gestaltungsrecht der Gemeinde beginnt und endet mit der Festlegung des Hebesatzes ({{§|25|grstg_1973|juris|text=§ 25 GrStG}}). Attraktive Hebesätze können Auswirkungen auf die Ansiedlung von Gewerbeflächen und Wohnbebauung haben. Die Gemeinde beschließt zwei Hebesätze und zwar
# für die Grundsteuer A (für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) und
# für die Grundsteuer B (für alle anderen Grundstücke)

Durch die Multiplikation des Steuermessbetrages mit dem Hebesatz wird die Höhe der Grundsteuer ermittelt.

Weblinks


* [http://bundesrecht.juris.de/grstg_1973 Gundsteuergesetz 1973]

{{Rechtshinweis}}

Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland)
Kategorie:Steuerrecht (Deutschland)

weiter

Text und Bilder dieses Beitrags stammen aus dem Artikel Grundsteuergesetz der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der GNU Free Documentation License. Die Liste der Autoren ist in der Wikipedia unter dieser Seite verfügbar, der Original-Artikel lässt sich hier bearbeiten.