Öffentliches Gut
{{Belege}}
{{Überarbeiten}}
Öffentliche Güter sind eine Güter-Gruppe in den Wirtschaftswissenschaften und gehören zu den Gemeingütern. Reine öffentliche Güter zeichnen sich im Konsum durch die Eigenschaften Nicht-Ausschließbarkeit und Nicht-Rivalität aus. Unreine öffentliche Güter sind Güter, die die Kriterien für öffentliche Güter nur teilweise erfüllen.
Charakteristika
{{Güterarten nach Ausschließbarkeit und Rivalität}}
Nicht-Ausschließbarkeit
Öffentliche Güter verfügen über die Eigenschaft der Nicht-Ausschließbarkeit, d. h. die unzureichende Zuweisung oder Durchsetzbarkeit von Eigentumsrechten an dem Gut, wofür es verschiedene Gründe (ökonomische, technologische, institutionelle, normative, etc.) geben kann. Beispielsweise wäre es nicht möglich, jemanden vom Konsum des Gutes „saubere Umwelt“ auszuschließen. Dieses Merkmal wirkt nicht selbständig konstitutiv für das Vorliegen eines öffentlichen Gutes, weil es auch bei privaten Gütern auftreten kann. Als Gütereigenschaft kann dieses Merkmal einem Gut durch den politischen Entscheidungsbildungsprozess überhaupt erst verliehen werden. Zum Beispiel tritt das Gut „Rundfunk“ meist in zwei Erscheinungsformen auf: zum einen als frei empfangbares Gut mit Nichtausschließbarkeit, zum anderen als öffentliches Gut mit zumindest teilweiser Verwirklichung der Ausschließbarkeit (Pay-TV). Gelegentlich wird es gleichbedeutend mit dem Merkmal der Nichtzurückweisbarkeit (Konsumzwang) verwendet.
Nicht-Rivalität
Öffentliche Güter weisen keine Rivalität im Konsum auf – sie könnten zur gleichen Zeit von verschiedenen Individuen konsumiert werden. Dies wird bei vielen Autoren als das entscheidende Merkmal öffentlicher Güter bezeichnet. Während beispielsweise ein Auto zeitgleich von nur einem Menschen gefahren werden kann, kann eine saubere Umwelt von mehreren Individuen gleichzeitig „konsumiert“ werden. Die Rivalität beim Konsum eines Gutes kann auch als negativer externer Effekt gedeutet werden, und sich – z. B. bei Überfüllungseffekten – variabel einstellen.
Beispiele für öffentliche Güter
Klassische Lehrbuchbeispiele für öffentliche Güter sind Frieden, Deiche, Leuchttürme oder Straßenbeleuchtung. Ein neueres Beispiel, welches die Eigenschaften eines öffentlichen Gutes perfekt erfüllt ist der Klimaschutz.Carsten Vogt, Bodo Sturm, Umweltökonomie: Eine anwendungsorientierte Einführung, Springer Verlag, 2011, ISBN 3790826421, S. 49
Öffentliche Straßen gelten dagegen nur dann als öffentliche Güter, wenn es zu keiner gegenseitigen Behinderung der Verkehrsteilnehmer kommt (fehlende Rivalität im Konsum). Insbesondere bei Stauungen – wenn jedes weitere Fahrzeug die übrigen Straßennutzer durch Zeitverluste negativ beeinflusst – liegt dagegen eine Rivalität im Konsum vor. Eine solche Straße gilt als Allmendegut bzw. unreines öffentliches Gut. Wird indes eine Straßenbenutzungsgebühr erhoben und damit der allgemeine Zugang (Ausschließbarkeit) unterbunden, kann eine Straße als Klubgut (ungestaut) bzw. privates Gut (gestaut) gelten.
Arten öffentlicher Güter
Einige Autoren unterscheiden die Begriffe Kollektivgut und öffentliches Gut, während sie andere synonym verwenden.
In der Theorie wird zwischen reinen öffentlichen Gütern und Mischformen öffentlicher und privater Güter, die unreine öffentliche Güter darstellen, unterschieden. Öffentliche Güter, die in mehreren Staaten konsumiert werden, werden mitunter auch als globale öffentliche Güter bezeichnet.
Wird ein als notwendig erachtetes öffentliches Gut vom Markt nicht oder in nicht ausreichendem Maße angeboten, kann der Staat regulierend eingreifen. (Marktregulierung).
Reines öffentliches Gut
Reine öffentliche Güter (auch spezifische öffentliche Güter) sind Güter, bei denen das Ausschlussprinzip nicht greift und gleichzeitig keine Rivalität im Konsum vorliegt (auch als Nutzenunteilbarkeit bekannt).
Ein Markt für solche Güter existiert somit nicht, da es zwar Interessenten für das Gut gibt, aber zu wenige bereit sind, einen Marktpreis zu entrichten, mit dem Anbieter bereit wären, es herzustellen. Dies liegt nicht unbedingt daran, dass man, auch ohne den Preis für das Gut zu entrichten, ebenso in den Genuss des Gutes kommen könnte. Man spricht dann vom so genannten Trittbrettfahrerverhalten.
In der Regel wird das Gut vom Staat angeboten bzw. zur Verfügung gestellt und über Steuern und andere Abgaben werden alle realen und potentiellen "Nutzer" daran finanziell zwangsbeteiligt.
So ist zum Beispiel die Landessicherheit ein zwangsfinanziertes öffentliches Gut - es wird gleichzeitig von allen in einem Land Ansässigen konsumiert, ohne dass der Konsumnutzen jedes Einzelnen durch den Konsum anderer Individuen beeinträchtigt wird. Gleichzeitig kann kein einzelnes Individuum davon ausgeschlossen werden.
Da reine öffentliche Güter für alle Nachfrager frei zugänglich sind, gehören sie auch zur Rubrik der Gemeingüter.
Unreines öffentliches Gut
Unter einem unreinen öffentlichen Gut (Allmendegut) versteht man ein Gut, bei dem das Ausschlussprinzip nicht greift, aber Rivalität im Konsum besteht, d. h. der Nutzen eines Konsumenten durchaus durch einen weiteren Nutzer eingeschränkt wird. Das klassische Beispiel hierfür ist eine verstopfte Straße (ohne Maut, denn diese würde das Funktionieren des Ausschlussprinzips bedeuten). Durch ein zusätzliches Fahrzeug verringert sich die Fahrgeschwindigkeit etc. weiter, bzw. die Staukosten steigen. Auch Umweltgüter wie „saubere Luft“ oder Fischbestände im Meer werden oft als Beispiele für unreine öffentliche Güter genannt.
Öffentliche Güter in der experimentellen Wirtschaftsforschung
Die experimentelle Wirtschaftsforschung beschäftigt sich intensiv mit dem Problem der Bereitstellung öffentlicher Güter, insbesondere der Trittbrettfahrer-Problematik.
Dieses Problem wird in der Regel mit einer Auszahlungsfunktion für eine Periode für das Subjekt (i) wie folgt modelliert:
Wobei e die Ausstattung in Geldeinheiten und c der individuelle Beitrag sind, sowie f der (Zins-)Faktor ist, mit dem die Summe aller Beiträge multipliziert wird. N ist die Zahl der Subjekte und j der Index für alle Subjekte. Dies wird nun im Regelfall mehrere Perioden wiederholt.
Üblich ist ein Zinssatz
Die Experimente haben gezeigt, dass die Versuchspersonen in der Regel einen Beitrag geben, dass das gesamte Beitragsniveau jedoch sehr schnell kollabiert. Die Experimentatoren versuchen nun durch Variationen zu ergründen, wie erreicht werden kann, dass ein gesellschaftlich wünschenswertes Beitragsniveau erreicht wird. Als effektiv haben sich Kommunikation und Strafen erwiesen, Belohnungen dagegen als nicht erfolgreich. Das Beitragslevel ist relativ unabhängig zur Gruppengröße und reagiert sensitiv auf die Verzinsung.Bewirtschaftung
Es gibt unterschiedliche Ansätze zur Bewirtschaftung:
*Bereitstellung durch den Staat
*Besteuerung z.B.: Pigou-Steuer
*Kontingentierung; Kontingentehandel
*Vorkehrungen, um Nutzer auszuschließen, Veränderung zum Privatgut
*Akzeptanz (Coasetheorem)
Siehe auch
* Samuelson-Bedingung für die effiziente Nutzung von öffentlichen Gütern
Literatur
* R.A. Musgrave / P.B. Musgrave / L. Kullmer: Die Theorie der öffentlichen Finanzen in Theorie und Praxis, Band 1.
* John O. Ledyard (1995): Public Goods: A Survey of Experimental Research, in: John H. Kagel/ Alvin E. Roth (Hg.), The Handbook of Experimental Economics, S. 111-194, Princeton University Press, New Jersey. [http://www.iew.unizh.ch/home/fehr/papers/coop_pun.pdf Zu Strafen] zu Kommunikation z. B. hier [http://www.econ.brown.edu/fac/Louis_Putterman/working/pdfs/vcmct_jebo-6-9-03.pdf Communication and Punishment in Voluntary Contribution Experiments] (Pdf, 206 KB)
* Gregory Mankiw: Grundzüge der Volkswirtschaftslehre, 4. Auflage, erschienen beim Verlag Schäffer/Poeschel; Teil IV: Ökonomik des öffentlichen Sektors.
* Mancur Olson (1968), The Logic of Collective Action, Public Goods and the Theory of Groups, J.C.B. Mohr (Paul Siebeck Tübingen 1968
* Fiona Carmichael: "A Guide to Game Theory"
Einzelnachweise
Offentliches Gut
Offentliches Gut
bg:Общо благо
ca:Bé públic
cs:Veřejný statek
Public good
es:Bien público
et:Avalik hüvis
fa:کالای عمومی
Bien public
gl:Ben público
he:מוצר ציבורי
hu:Közjószág
id:Barang publik
is:Samgæði
it:Beni pubblici
ja:公共財
ka:საზოგადოებრივი საქონელი
ko:공공재
nl:Publieke goederen
no:Kollektive goder
pl:Dobra publiczne
pt:Bem público (economia)
ru:Общественные блага
sv:Kollektiv nyttighet
ta:பொதுப் பண்டம்
tl:Public good
tr:Kamusal mal
vi:Hàng hóa công cộng
zh:公共物品
Text und Bilder dieses Beitrags stammen aus dem Artikel Öffentliches Gut der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der GNU Free Documentation License. Die Liste der Autoren ist in der Wikipedia unter dieser Seite verfügbar, der Original-Artikel lässt sich hier bearbeiten.